Das Omnibus-Paket der EU-Kommission sieht mehrere Änderungen vor, die den Verwaltungsaufwand für die klimabezogene Offenlegung verringern sollen. Angesichts der Ungewissheit dieser potenziellen Änderungen sollten Unternehmen Folgendes wissen:

Mit dem Omnibus-Paket soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vereinfacht werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Nach Angaben der EU-Kommission könnten die vorgeschlagenen Änderungen an EU-Rechtsvorschriften wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (Europäische Lieferkettenrichtlinie, CSDDD), Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und der EU-Taxonomie für Unternehmen den Verwaltungsaufwand- und kosten verringern. Während wir auf die formelle Verabschiedung warten, erörtern wir, wie Unternehmen diese Übergangszeit überbrücken können.
Was sind die vorgeschlagenen Änderungen?
Das Omnibus-Paket schlägt die folgenden zentralen Änderungen der EU-Nachhaltigkeitsgesetzgebung vor, welche jedoch noch vom Europäischen Parlament genehmigt werden müssen:
CSRD
- Neue Grenzwerte:
- EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und entweder einem Umsatz von mehr als 50 Euro Millionen oder einem Vermögenswert von mehr als 25 Millionen Euro müssen Bericht erstatten. Dadurch sind 80% der EU-Unternehmen von der Berichtspflicht befreit.
- Nicht-EU-Unternehmen mit einem in der EU erwirtschafteten Umsatz von über 450 Millionen Euro und mindestens einer EU-Niederlassung mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro, müssen ab 2028 Bericht erstatten.
- Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten können freiwillig Bericht erstatten.
- Zweijährige Verschiebung der Berichtsfristen. Dies gilt für Unternehmen, die in den Jahren 2026 und 2027 Bericht erstatten müssen.
- Keine sektorspezifische Berichterstattungsleitlinien.
- Vereinfachte Datenerfassung und Berichterstattung.
- Nur eingeschränkte Assurance, ohne dass eine Umstellung auf strikte Assurance erforderlich ist.
CSDDD
- Die Sorgfaltspflicht wird auf direkte Lieferanten (Tier 1) reduziert.
- Die Meldefristen werden um ein Jahr auf Mitte 2028 verschoben.
- Keine Informationsanfragen an Lieferanten mit weniger als 500 Beschäftigten, abgesehen von freiwilligen KMU-Standards.
- Die Überprüfung der Sorgfaltspflichten ist alle fünf Jahre und nicht jährlich erforderlich.
- Keine Verpflichtung zur Kündigung von Verträgen mit nicht konformen Lieferanten.
- Keine Verpflichtung zur Umsetzung eines Transitionsplans.
CBAM
- Neuer Grenzwert: Nur Unternehmen mit Importen von über 50 Tonnen, wären vom CBAM betroffen. Damit sind etwa 90% der EU-Importeure ausgenommen.
- Das Datum der vollständigen Umsetzung bleibt der 1. Januar 2026. Ab dem 1. Januar 2027 sind Zertifikate zu kaufen, die Emissionen aus Importen des Jahrs 2026 abdecken.
- Vereinfachte Nachverfolgung von Emissionen, Datenerfassung und Berichterstattung.
EU-Taxonomie
- Neuer Grenzwert: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz müssen Bericht erstatten.
- Unternehmen, die unter diesem Wert liegen, können freiwillig Bericht erstatten.
- Finanziell unbedeutende Tätigkeiten (die weniger als 10% des Unternehmens ausmachen) können ausgeschlossen werden.
- Banken können Forderungen an Unternehmen, die nicht in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen, aus ihren Berechnungen der Green Asset Ratio ausschließen.
- Vereinfachte Berichtsvorlagen, die die Datenpunkte um fast 70 % reduzieren.
Weitere Informationen und Aktualisierungen finden sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Treten die im Omnibus-Paket vorgeschlagenen Änderungen direkt in Kraft?
Nein.
Das Omnibus-Paket befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren der EU, wo es vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat geprüft und angenommen werden muss, bevor es von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nichts in Kraft getreten, und somit gelten die vorgeschlagenen Änderungen noch nicht. Die Berichterstattung sollte gemäß den ursprünglichen Zeitplänen und Anforderungen Teil des normalen Geschäftsablaufs bleiben. In der Zwischenzeit sollten Unternehmen die Umsetzung von Änderungen in den EU-Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, genau beobachten, da jedes Land bis zu einem Jahr Zeit hat, um EU-Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Was sind die voraussichtlichen nächsten Schritte und Zeitpläne?
Das vorgeschlagene Omnibus-Paket ist offiziell in das EU-Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, in dessen Verlauf das Europäische Parlament und der Europäische Rat den Änderungen zustimmen müssen. Die EU hat eine Beschleunigung dieses Verfahrens beantragt und hofft, bis Ende 2025 zu einer Einigung zu kommen. Dies würde bedeuten, dass die Änderungen bis Juni 2026 im „Amtsblatt der Europäischen Union“ veröffentlicht werden. In der Zwischenzeit können Änderungen durchgesetzt und Zugeständnisse an das vorgeschlagene Paket gemacht werden, was zu weiteren Verzögerungen führen könnte.
Was passiert, wenn es dem Europäischen Parlament nicht gelingt, das Omnibus-Paket vor den jeweiligen Berichtsfristen zu verabschieden?
Die jüngste Ankündigung und die damit verbundene Unsicherheit birgt die Gefahr, dass Unternehmen wichtige Fortschritte in diesem Bereich aufschieben. Bis zu einer Einigung im Europäischen Parlament müssen die Unternehmen weiterhin die bestehenden Meldefristen einhalten. Wenn beispielsweise die CSRD-Frist für Ihr Unternehmen nach der aktuellen Gesetzgebung auf das Jahr 2026 festgelegt ist, bleibt dieser Zeitplan unverändert, sofern nicht anders angegeben. Weitere Informationen finden Sie in unseren Briefings zu CBAM, CSRD und der EU-Taxonomie.
Sollten Unternehmen beginnen, Änderungen im Sinne des Omnibus-Pakets vorzunehmen?
Viele Unternehmen haben bereits in wichtige Infrastrukturen investiert, um die bestehenden Rechtsvorschriften einzuhalten. Wir ermutigen zur Fortsetzung dieser Bemühungen, die über die Einhaltung der Vorschriften und die Berichterstattung hinausgehen. Die Anpassung der aktuellen Prozesse und Arbeitsweisen, während die vorgeschlagenen Vereinfachungsmaßnahmen überprüft werden, könnte zu größerer Unsicherheit und geringerer Unterstützung bei den Beteiligten führen und in Zukunft zusätzliche Zeit und Personalressourcen erfordern. Wir empfehlen Unternehmen:
- Regulatorische Entwicklungen proaktiv durch interne und externe Arbeitsgruppen zu verfolgen.
- Weiter auf Net Zero hinzuarbeiten und die Berichterstattung als strategische Maßnahme statt als Compliance-Aufgabe zu betrachten.
- Sich auf mögliche bevorstehende Änderungen vorzubereiten.
Da sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und das regulatorische Umfeld weiterhin ändern werden, ist es für Unternehmen wichtig, ihre Nachhaltigkeitsressourcen flexibel zu halten. Diese sollten nahtlos von Berichtsfunktionen auf andere Schlüsselbereiche umschalten können, die sie auf ihrem Weg zu Net Zero unterstützen.
Wie können Unternehmen diese Veränderungen mit ihren Stakeholdern bewältigen?
Diese Unsicherheit unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation, sowohl intern als auch extern.
Interne Teams
Abteilungsübergreifende Kommunikation ist der Schlüssel zur Bewältigung des Wandels. Die Mitarbeiter:innen in den Bereichen Vertrieb, Beschaffung, Recht und Compliance müssen über alle für sie relevanten Änderungen, informiert werden. Verfolgen Sie die Änderungen des Omnibus-Pakets und beurteilen Sie Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Bringen Sie die aktuelle Berichterstattung und die Pläne zur Emissionsreduktion mit den Ressourcen in Einklang und konzentrieren Sie sich, wenn möglich, auf weitere Maßnahmen zur Emissionsreduktion.
Lieferanten und die gesamte Wertschöpfungskette
Stellen Sie klare Erwartungen an Ihre Lieferanten bezüglich der Messung und Reduzierung von Scope 3 Emissionen, die weiterhin ein großes Hindernis für Net Zero darstellen. Auch wenn die vorgeschlagenen Änderungen weniger Druck ausüben, bietet eine kontinuierliche Zusammenarbeit Möglichkeiten, nicht nur jene Emissionen zu reduzieren, sondern auch Kosten zu senken. Auch kann die Verbrauchernachfrage gesteigert und die Wertschöpfungskette zukunftssicher gemacht werden.
Wenn die vorgeschlagenen Änderungen dazu führen, dass Unternehmen die Methode, wie sie Emissionsdaten erfassen, anpassen müssen, sollten sie dies den Lieferanten rechtzeitig mitteilen, damit eine rechtzeitige Umsetzung möglich ist.
Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Science-Based Targets, die am CDP-Reporting teilnehmen oder an anderen nicht-staatlichen Initiativen, die unabhängig von den sich entwickelnden gesetzlichen Anforderungen weiterhin ihre Wertschöpfungsketten einbeziehen und Emissionsdaten sammeln werden.
Investor:innen und Verbraucher:innen
Das Interesse an nachhaltigen Investitionen ist nach wie vor groß. Laut einer aktuellen Studie glauben über 70% der einzelnen Investor:innen, dass starke ESG-Praktiken zu höheren Renditen führen können. Mit den im Omnibus-Paket vorgeschlagenen Änderungen sind bestimmte Informationen, die bisher in den Jahresabschlüssen und Nachhaltigkeitsberichten enthalten waren, möglicherweise nicht mehr Teil einer obligatorischen Offenlegung, können aber von Investor:innen verlangt werden. Zum Beispiel im Zusammenhang mit nachhaltigkeitsbezogenen Leistungsindikatoren, die an Kredite geknüpft sind.
Auch die Verbraucher:innen stehen Nachhaltigkeit positiv gegenüber, da sie die Auswirkungen von Unternehmen und Produkten auf die Umwelt, sowie Maßnahmen zur Verringerung dieser Auswirkungen besser verstehen wollen. Die Umfrage von Carbon Trust zum Thema CO2e-Kennzeichnung ergab beispielsweise, dass zwei Drittel der befragten Verbraucher:innen es für eine gute Idee halten, Produkte mit CO2e-Fußabdruck Labels zu versehen.
Wie könnte dies bestehende Datenanfragen an Lieferanten beeinflussen?
Das Omnibus-Paket soll den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern. Als Teil davon können einige Datenpunkte im Zusammenhang mit CSRD oder der EU-Taxonomie zusammengefasst werden, wodurch nicht alle bestehenden Datenanfragen an Lieferanten für die Compliance erforderlich sind.
Während wir auf weitere Details zu diesen Vereinfachungen warten, bleibt die Datenanalyse für die Planung und die Umstellung auf Net Zero nach wie vor von größter Bedeutung. Sie gibt Aufschluss darüber, wo bei der Emissionsreduktion Prioritäten gesetzt werden sollten und ermöglicht es Fortschritte zu verfolgen und den Business Case für weitere Klimaschutzmaßnahmen zu erstellen.
Selbst wenn das Omnibus-Paket in seiner jetzigen Form verabschiedet wird und Ihr Unternehmen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht mehr einhalten muss, bleibt es wichtig, die Auswirkungen des Klimawandels auf Ihr Unternehmen zu erfassen. Sie werden weiterhin Daten von Ihren Lieferanten und Partnern in der Wertschöpfungskette benötigen, um die Auswirkungen zu verstehen. Ermitteln Sie, wo Ihr Unternehmen in der Wertschöpfungskette echte Emissionsreduktionen erzielen kann, und welche Art von Daten für diese Entscheidung erforderlich ist. Auf diese Weise können Sie weiterhin in die Optimierung der Datenqualität und -erfassung investieren.
Wie können Unternehmen die interne Dynamik für Nachhaltigkeit aufrechterhalten?
In Anbetracht der vorgeschlagenen Änderungen wird es noch wichtiger, den internen Business Case für Klimaschutzmaßnahmen zu erstellen. Auch wenn Ihr Unternehmen die EU-Rechtsvorschriften zur Berichterstattung nicht mehr einhalten muss, bleiben die Vorteile von langfristigen und nachhaltigen Geschäftsstrategien bestehen. Nachhaltigkeit über die Compliance hinaus kann zu mehr führen:
- Betriebliche Kosteneinsparungen durch effizientere Nutzung von Energie und Ressourcen.
- Widerstandsfähigkeit gegenüber Marktschwankungen, einschließlich Energiepreisschocks und regulatorischen Änderungen.
- Zukunftssichere Lieferketten und Geschäftsmodelle, die den Unternehmenswert schützen.
- Potenzieller Zugang zu Kapital und neuen Möglichkeiten in der emissionsarmen Wirtschaft, gefördert durch den Europäischen Green Deal.
- Verbesserte Reputation und Markentreue durch marktführendes Engagement für Nachhaltigkeit.
- Wettbewerbsvorteil durch Marktdifferenzierung und Innovation.
Der Fokus auf Net Zero muss erhalten bleiben; Messung und Berichterstattung sind ein Teil davon
Compliance mag Entscheidungsträger:innen in Unternehmen veranlasst haben, sich für Klimaschutz zu engagieren, aber die Wissenschaft bleibt dieselbe. Temperaturen steigen weiter an, und 2024 gilt als das erste Kalenderjahr, in dem die Klimaschwelle von 1,5 Grad überschritten wird. Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits in allen Branchen zu spüren und haben Auswirkungen auf die Umsätze der Unternehmen. Im Jahr 2024 verursachten Naturkatastrophen weltweit, darunter Überschwemmungen in Europa, wirtschaftliche Verluste in Höhe von rund 337 Milliarden Euro (368 Milliarden Dollar).
Während sich die regulatorischen Anforderungen ändern können, steigt die Nachfrage von Verbraucher:innen und Investor:innen nach Produkten mit geringerem CO2e-Ausstoß und umweltfreundlicheren Unternehmensmodellen weiter an. Unternehmen können sich dies zunutze machen, indem sie sich auf die Emissionsreduktion konzentrieren und ihre Fortschritte kommunizieren.
Letztendlich ist es wichtig, daran zu erinnern, dass Klimaschutz immer noch ganz oben auf der Agenda der EU steht. Es wurde bekräftigt, bis 2050 Net Zero zu erreichen und die Emissionen bis 2030 auf 55% unter das Niveau von 1990 zu senken. Die EU hat auch deutlich gemacht, dass sie Emissionsreduktionen nutzen will, um das industrielle Wachstum durch eine Reihe von sich gegenseitig verstärkenden Initiativen im Rahmen des Omnibus-Pakets zu fördern:
- Der Europäische Grüne Deal soll in den nächsten zehn Jahren über 1 Milliarde Euro an nachhaltigen Investitionen mobilisieren, um die Net Zero Ambition der EU zu erreichen.
- Der Clean Industrial Deal soll mehr als 100 Milliarden Euro für finanzielle Anreize und regulatorische Unterstützung für Emissionsreduzierungen in energieintensiven Branchen wie Chemie, Stahl und Metall bereitstellen.
- Das Gesetz zur Beschleunigung der Emissionsreduktion in der Industrie (Industrial Decarbonisation Accelerator Act) soll die Nachfrage nach in der EU hergestellten, nachhaltigen Produkten ankurbeln und eine nachhaltige Produktion unterstützen.
Unternehmen, die Nachhaltigkeitsbemühungen priorisieren und ihre Klimabilanz transparent ausweisen, sind gut positioniert, um von solchen EU-Initiativen zu profitieren. Dieser Ansatz entspricht nicht nur den wachsenden Erwartungen von Investor:innen und Verbraucher:innen, sondern stärkt auch die langfristige Rentabilität und Klimaresilienz.
Wir werden die Entwicklungen der EU-Politik weiterhin beobachten und Sie darüber informieren, wie sich vorgeschlagene Änderungen auf Ihre Berichtspflichten auswirken können. Um Ihren Weg zu Net Zero zu besprechen, einschließlich der Kommunikation Ihrer Klimaauswirkungen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wenn Sie über unsere neuesten Erkenntnisse, Leitfäden und Veranstaltungen informiert werden möchten, abonnieren Sie bitte unseren EU-Newsletter.