Was bedeutet CBAM für Unternehmen in Europa?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist das in Kraft getretene CO2-Grenzausgleichssystem der EU. Als Teil des „Fit for 55“ Paketes, soll CBAM der EU helfen, Emissionen bis 2030 um 55% im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und jene von importierten Waren zu verringern. Was bedeutet dieser CO2-Zoll für Importeure und Exporteure in ganz Europa? Und wie können Unternehmen ihre Meldepflicht nach der EU-Methode nachkommen, die ab dem 1. Januar 2025 gilt?

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EU flags

Was ist CBAM? 

Die EU hat dieses Grenzausgleichssystem eingeführt, um den grünen Wandel zu beschleunigen. Der Fokus liegt hierbei auf emissionsintensiven Waren aus Drittländern. Es erhebt auf importierte Waren einen Zoll, der sich nach dem CO2-Ausstoß bei der Herstellung richtet. Für in der EU ansässige Unternehmen bedeutet dies, dass sie nun, die Emissionen von importierten Waren erfassen müssen. Für Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Staaten importieren, fallen somit ähnliche CO2-gebunde Kosten an wie für Unternehmen, die aus EU-Staaten importieren und bereits im Rahmen der Europäische Emissionshandel (ETS) zahlen.

 

 

 

 

CBAM verpflichtet Unternehmen in der EU, Emissionen von importierten Waren zu ermitteln und offenzulegen. Dadurch wird die CO2-Bepreisung außerhalb des EU-Emissionshandelssystems ausgeweitet und für Lieferanten gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen.
 

Wer ist betroffen? 

In seiner jetzigen Form konzentriert sich CBAM auf stark emittierende Waren, weshalb jedes Unternehmen, das diese Waren in die EU im- oder exportiert, davon betroffen ist. Der Importeur ist berichtspflichtig und muss die Importe melden sowie gegebenenfalls finanzielle Ausgleichzahlungen tätigen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben drohen finanzielle Konsequenzen. 

 

 

 

 

 

Derzeit fallen Waren und Güter wie Aluminium, Zement, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, Eisen und Stahl aus Nicht-EU-Staaten unter CBAM. Eine Ausweitung auf andere Waren und Güter ist jedoch möglich.

Exporteure, die an EU-sässige Unternehmen verkaufen, müssen ihren Kunden umfangreichere Emissionsdaten zur Verfügung stellen und könnten dadurch mit indirekten Herstellungskosten konfrontiert werden. Der Anwendungsbereich ist somit weit gefasst, zum Beispiel:

  1. Ein deutscher Autohersteller importiert Aluminium aus China.
  2. Ein Unternehmen aus der Türkei liefert Düngemittel in die Schweiz. 
  3. Ein italienisches Unternehmen importiert Wasserstoff, um damit zu heizen und Strom zu erzeugen. 
  4. Ein dänischer Entwickler von Windkraftanlagen verwendet für seine Turbinen und Fundamente hauptsächlich importiertes Eisen und Stahl aus Drittstaaten. 
  5. Ein algerischer Zementhersteller liefert seinen Zement an ein österreichisches Bauunternehmen. 
  6. Ein französisches Chemieunternehmen importiert Strom aus dem Vereinigten Königreich.

     

Was bedeutet dies für Importeure der EU?

CBAM ist für alle Unternehmen in der EU verpflichtend. Derzeit in der Übergangsphase, verlangt CBAM, dass jedes Unternehmen, das Waren in die EU importiert, diese und ihre Emissionen in vierteljährliche CBAM-Berichte angibt. Bei der Nichtabgabe drohen Sanktionen von bis zu 50 Euro pro Tonne CO2e.

 

 

 

 

 

Zeitplan für die Berichterstattung

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die CO2-Abgabe und Importeure müssen finanzielle Ausgleichzahlungen (CBAM-Zertifikate) für die Emissionen importierter Waren tätigen. Die CBAM-Zertifikate bilden dann den durchschnittlichen wöchentlichen Auktionspreis der ETS-Zertifikate nach, und schaffen so gleiche Wettbewerbsbedingungen für Lieferanten innerhalb und außerhalb der EU. 

Um doppelte Berechnungen zu vermeiden, berücksichtigt CBAM auch CO2-Abgaben und Emissionshandelssysteme außerhalb der EU. So wird der entsprechende Betrag abgezogen, wenn Importeure nachweisen können, dass während der Produktion bereits ein CO2-Preis angerechnet worden ist. Zusammenfassend müssen EU-Importeure: 

  1. Identifizieren welche Ihrer Waren unter CBAM fallen.
  2. Die Berechnungsmethode und die Emissionsfaktoren auswählen.
  3. Die Menge der Materialien angeben. 
  4. Die direkten und indirekten Emissionen angeben, die in den Importen enthalten sind. 
  5. Prüfen, inwieweit die Waren bereits im Ursprungsland mit einem CO2-Preis versehen worden sind. In diesem Fall ist der CO2-Preis mit den entsprechenden Informationen und Belegen anzugeben.
  6. Die entsprechende Anzahl an Zertifikaten erwerben.

Importeure müssen eng mit ihren Lieferanten außerhalb der EU zusammenarbeiten und sich über die Emissionen oder die CO2-Bilanzen jeder gekaufter Waren informieren, um den korrekten Preis zu zahlen. 
 

Meldepflichten

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Methoden zur Berechnung von importierten Emissionen verschärft. Importeure müssen die „EU-Methode“ befolgen, d.h. sie müssen über die direkten und indirekten Emissionen der importierten Waren berichten und die Emissionen den einzelnen Lieferanten und der Gesamtmenge jeder Warenart zuordnen.

Die EU-Methode lässt zwei verschiedene Berichtsmethoden zu: einen „calculations-based” (berechnungsbasierten) Ansatz und einen „measurement-based” (messungsbasierten) Ansatz. 

  • Calculations-based: Ermittlung der Emissionen aus den Stoffströmen erfolgt entweder auf Basis von Tätigkeitsdaten und relevanten Emissionsfaktoren oder mittels eines Massenbilanzansatzes. Letzterer umfasst die Schätzung der Emissionen aus der Produktion durch den Vergleich des Kohlenstoffgehalts aller Inputs und Outputs der Produktionsprozesse. 
  • Measurement-based: In dieser Methode werden die Treibhausgase und die Abgase direkt in der Fabrik gemessen, zur Emissionsermittlung.

Wenn Unternehmen in der EU keine lieferantenspezifischen Daten erhalten, können sie Standardwerte verwenden, um ihre Emissionen zu schätzen. Standardwerte sind durchschnittliche Emissionswerte für die Herstellung einer Tonne einer bestimmten Ware im Ursprungsland und können für Materialien verwendet werden, die weniger als 20% der Gesamtemissionen komplexer Waren ausmachen. Solche Emissionsfaktoren sind von Natur aus konservativ und werden höhere Emissionen aufzeigen als die präziseren Daten der Lieferanten. Sobald CBAM-Zertifikate ins Spiel kommen, wird die Erfassung der tatsächlichen THG-Daten der Lieferanten daher nicht nur zu besseren Erkenntnissen, sondern wahrscheinlich auch zu erhöhten Kosteneinsparungen führen. 
 

Was bedeutet dies für europäische Unternehmen außerhalb der EU? 

CBAM fordert Unternehmen in der EU auf, in die Umstellung ihrer Lieferketten zu investieren. Dies ist ein Anreiz für Unternehmen, langfristig die Vor- und Nachteile der Wahl von Lieferanten außerhalb der EU abzuwägen. 

Unternehmen in Ländern wie der Türkei, Albanien, Serbien, der Ukraine und anderen Nicht-EU-Mitgliedstaaten können durch Innovationen von emissionsärmeren, energieeffizienteren Waren ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Diese Waren werden unter den CBAM-Vorschriften wesentlich attraktiver sein. 

CBAM wird jedoch auch unmittelbare Folgen haben. Unternehmen, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, müssen damit rechnen, dass EU-Kunden mehr Transparenz über die Emissionen ihrer gekauften Waren verlangen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sollten Lieferanten ihren EU-Kunden verifizierte THG-Daten zur Verfügung stellen.

 

Wie wir helfen können 

Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung unterstützen wir Unternehmen bei der Berechnung der CO2-Bilanz ihrer Waren und Güter, bei ihren Berichterstattungen und evaluieren ihre Klimarisiken.

Da der Fokus von CBAM auf Emissionen liegt, die in Waren enthalten sind, decken unsere Klimabilanzierungen die Anforderungen von CBAM. Sie erhalten zudem weitere Einblicke in die Emissionen Ihrer Waren sowie deren Hauptquellen und Möglichkeiten zur Emissionsminderung.

Unsere Expert:innen bieten interne Workshops für Ihr Team an. Sie erfahren, welche geschäftlichen Auswirkungen CBAM hat, welche technischen Anforderungen gestellt werden und wie Sie den CBAM-Verpflichtungen nachkommen können.

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